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Das Haus der Jugend im Hammer Park ist eine Freizeiteinrichtung für Kinder und Jugendliche aus dem Stadtteil Hamm.

Die Auswahl der Zielgruppen ergibt sich aus dem gesetzlichem Auftrag der offenen Kinder- und Jugendarbeit, sowie aus der vernetzten Stadtteilarbeit.

 

Die Angebote richten sich an junge Menschen im Alter von 6 - 21 Jahren, in Ausnahmefällen darüber hinaus.

 

Die Kinder und Jugendlichen kommen überwiegend aus dem Stadtteil Hamm. Einige wenige Ausnahmen reisen fast täglich mehr als eine Stunde mit öffentlichen Verkehrsmitteln, um das Angebot des Haus der Jugend zu nutzen.

Das  Haus der Jugend Hammer Park von Mädchen und Jungen gleichermaßen oft besucht. Die Mädchen (40%) und Jungen (60%) stammen aus allen sozialen Schichten und das internationale junge Publikum aus über 30 unterschiedlichen Nationalitäten schätzt das vielfältige Angebot der Einrichtung.

 

 

Offene Kinder und Jugendarbeit

Die Kinder- und Jugendarbeit ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten, Schule und beruflicher Ausbildung ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit der Kinder und Jugendlichen und wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren aller kulturellen und sozialen Schichten. Jedoch werden speziell Kinder und Jugendliche zwischen 6 -21 Jahren angesprochen. Kinder- und Jugendarbeit wird nach der rechtlichen Grundlage des KJHG nach § 1 SGB VIII (A5) ausgeführt: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ 

Somit trägt die Kinder- und Jugendarbeit zur Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen bei, wobei personale und soziale Kompetenzen angeregt und vermittelt werden, insbesondere soll die Selbständigkeit, das Selbstbewusstsein und ein Selbstwertgefühl gefördert und aufgebaut werden. Daraus resultierend wird der Aufbau eines Wertesystems angestrebt. Die Mädchen und Jungen sollen gleichberechtigt durch Partizipation und Eigeninitiative Eigenverantwortlichkeit, Selbstorganisation, Verantwortungsbewusstsein und Gemeinschaftsfähigkeit erfahren und somit ihre sozialen Kompetenzen erweitern (§§ 8, 9 und 11 SGB VIII) . Dazu gehören neben der Kommunikationsfähigkeit auch die Bereitschaft zur Kooperation sowie die Konfliktfähigkeit. 

 

Hier findet Ihr unser aktuelles Kinderschutzkonzept zum Download

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